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Welcome-Fachwissen - Förderung "Rekrutierung und nachhaltige Integration von Internationals"

In unserer Online-Veranstaltung Welcome-Fachwissen am 05.11.2024 hat Frau Heike Eckert vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die neue KMU-Förderung zur Fachkräftesicherung vorgestellt und die Fragen der Teilnehmer beantwortet. Bei dieser Förderung gibt es keine Einschränkung auf gewerbliche Unternehmen. Alle Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen können diese Förderung nutzen.

Die wesentlichsten Zuwendungsvoraussetzungen sind:

1. Person muss aus einem Drittstaat sein und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch im Ausland befinden

2. nur für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse

3. Vertrag wurde vor der Einreise unterzeichnet

4. Unterzeichnung liegt nicht vor dem 1. Juli 2024

5. Arbeitsort ist Sachsen bzw. Ausbildungsunternehmen sitzt in Sachsen

6. Sprachniveau B2 bzw. bei Arbeits- und Fachkräften Nachweis B1 und laufender Sprachkurs zu B2 zum Zeitpunkt der Antragstellung

Gefördert werden bis zu 3 Beschäftigungs- und bis zu 3 Ausbildungsverhältnisse (oder dual Studierende). Das Verfahren ist bürokratisch schlank gehalten. Antrag, Bewilligung und Nachweisprüfung erfolgen in einem Schritt und mit wenigen Unterlagen. Anträge können frühestens nach sechs Monaten in Ausbildung, Studium oder Beschäftigung gestellt werden. Es wird ein pauschaler Festbetragszuschuss gestaffelt nach Unternehmensgröße ausgezahlt.

Weiterführende Informationen unter Beratungsförderung - Internationals - sab.sachsen.de