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1 Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Vor einem Jahr war es soweit: Die ersten Neuerungen des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind in Kraft getreten. Weitere gesetzliche Änderungen folgten in den Monaten darauf. Diese haben neue Möglichkeiten für Unternehmen geschaffen, internationale Fachkräfte zu beschäftigen.

Sie führen aber auch nach wie vor zu vielen Fragen und Unklarheiten:

  • Welche Rolle spielt die Qualifikation der Fachkraft aus aufenthaltsrechtlicher Sicht?
  • Für wen eignet sich eine Anerkennungspartnerschaft?
  • Wie kann nachgewiesen werden, dass der Berufsabschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist?
  • Was genau ist zu beachten, wenn man jemanden auf Basis einschlägiger Berufserfahrung einstellen möchte?
  • Welche Vereinfachungen gibt es für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Berufskraftfahrer?
  • Und wie funktioniert die neue Chancenkarte?

Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen bei der Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland liefert Ihnen das Welcome Center Erzgebirge.